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Kabel Deutschland und die Kohl KG

Zur Vorgeschichte:

Ich war seit Dezember 2007 Kunde der Kabel Deutschland AG in München, habe einen Vertrag abgeschlossen fürs Internet und war eigentlich nach einigem Hin und Her mit der Hausverwaltung, netten und pragmatisch denkenden Technikern von Zulieferfirmen der Kabel Deutschland doch recht zufrieden mit meiner Leistung, die ich bekommen habe. Im Juni 2008 musste ich meinen Wohnort aus beruflichen und privaten Gründen von München nach Schwäbisch Hall verlegen. Die Sachlage ist bis heute so, dass die Kabel Deutschland AG in Baden Württemberg keine Leistung erbringen kann, da dieses Bundesland ausserhalb des Versorgungsgebietes liegt. Schade dachte ich mir, denn eigentlich war ich ja zufrieden, ich wäre auch zu dem Zeitpunkt gerne Kunde der Kabel Deutschland geblieben. Als ehrbarer Kunde macht man also folgendes, man beruft sich auf ein Sonderkündigungsrecht, da weder im Vertrag bei Vertragsabschluss in den AGB oder an sonstiger anderer Stelle etwas zu diesem Thema “Umzug an einen Ort ausserhalb des Versorgungsgebietes” etwas drin steht.
Die Vertragskündigung bekam ich promt bestätigt, alles in Ordnung - dachte ich mir bis, ja, bis eine Rechnung von der Kabel Deutschland AG zu mir nach Hause kam, dass ich noch die restliche Grundgebühr für die Vertragslaufzeit zu bezahlen hätte. Wie gut, dachte ich mir, dass ich noch die Einzugsermächtigung widerrufen hatte. In Folge dessen begann nun ein Prozess bei mir, der bis heute aktuell und spannend bleibt.

Meine Reaktion:

Ich habe mich also nun erkundigt, und die einhellige Meinung die so vertreten wird ist, dass die Kabel Deutschland  AG kein Recht dazu hätte, den Restbetrag unter diesen Umständen einzufordern. Ca. 1 Monat später bucht also die Kabel Deutschland bei mir die volle Restforderung von ca. 350 EUR ab. Dreist, dachte ich mir und habe die Abbuchung widerrufen und war erst mal zufrieden damit, weil ich schon gegenüber der Kabel Deutschland AG in einem weiteren Schreiben begründet und begelgt hatte, dass ich nicht Zahlen werde, da mir ja die versprochene Leistung erbracht werden kann und ich mich daher auf mein Sonderkündigungsrecht berufen würde. Ausserdem lag dem Schreiben eine Meldebestätigung von meinem neuen Wohnsitz bei. [...]
Nach diesem Abbuchnungs-Versuch passierte erst mal mehrere Monate nichts und ich bin davon ausgegangen, dass es dabei bleibt, bis ich im November 2008 ein Schreiben von einer so genannten Kohl KG Inkasso-Gesellschaft erhielt, dass Sie für Ihren Klienten noch eine Summe einzutreiben hätten und mich hiermit auffordern würden, die Zahlung zu leisten. Jetzt, im Juni 2009 denke ich mir, dass ich damals nicht so viel Aufhebens drum hätte machen sollen, da alles anders gelaufen ist, als gedacht.
Ich beantwortete also das Schreiben, schickte Kündigungsbestätigung der Kabel Deutschland AG, Umzugsbestätigung bzw. Meldebestätigung und einen freundlichen, aber bestimmten Brief an die Damen und Herren der Kohl KG und wartete ab, was passieren würde. Es passierte erst mal nichts, bis Anfang Januar 2009 ein erneutes Schreiben kam, in dem sich die Summe erhöht hatte und eine Androhung auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, welchen die Kohl KG innerhalb einer Woche beantragen würde.
Gut, ich bin kein Rechtsanwalt, versuchte mich so schlau wie möglich zu machen, zog einen Anwalt zu Rate, der meinte, dass ich erst mal locker bleiben sollte, weil nach der Androhung erst mal ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt werden müsste, dem man dann immer noch wiedersprechen kann und erst dann würde es, wenn überhaupt zu einer Verhandlung kommen, die sich aber - nach Durchsicht meiner Unterlagen - durchaus lohnen könnte. Klar, als rechtschaffener Bürger verunsichert einen dieses bestimmte Auftreten schon erst mal und ich vermute auch, dass in der Regel die meisten Menschen spätestens nach einem solchen Schreiben bezahlen würden. Ich nicht. Ich habe im Februar 2009 der Kohl KG mitgeteilt, dass mein Anwalt meine rechtliche Vertretung übernehmen würde und, dass sie mich nicht mehr mit einem solchen “Humbug” (das denke ich mir), also mit weiteren Schreiben belästigen sollen.

März 2009:

Die Tage strichen in die Lande und es passierte erst mal nichts. Kein Schreiben vom Gericht, kein Mahnbescheid, keine Reaktion der Kohl KG trotz Anrufen und trotz Schreiben meinerseits. (Im Übrigen an Alle einen Hinweis: Die Kohl KG reagiert weder auf Anrufe, Schreiben oder sogar - huch wie modern - auf eMails - egal ob Sie ihrersseits Fristen setzen, Drohungen oder Beleidigungen aussprechen (was ich nicht gemacht habe und auch niemandem empfehlen würde). Im März also, ein erneutes Schreiben, gesamter Streitwert mittlerweile über 500 EUR, mit nahezu dem selben Text. Wieder Androhung des Manbescheids innerhalb von Wochenfrist. Jetzt habe ich mich aufgeregt. Wesshalb schicken die mir wieder so etwas, wenn mein Anwalt doch dafür zuständig ist? Ich dachte mir, die wollen nur Psychoterror machen, mich verunsichern, was auch immer. Etwas erbost rief ich dennoch bei der Kohl KG an (im Übrigen: unter 17 Minuten Wartezeit in der Telefonschleife war bei mir nichts zu machen) und wurde mit Falschaussagen seitens einer Mitarbeiterin konfrontiert, die ich so nicht stehen lassen wollte. Ich äusserte nochmal, dass ich nicht bezahlen werde und, dass sie sich doch bitte weiterhin an meine rechtliche Vertretung zu wenden haben.

Mai 2009:

2 Monate hatte ich nun Ruhe, kein weiteres Schreiben, keine Kontopfändung, nichts vom Gericht, gar nichts. Ende Mai erhielt ich wieder einen Brief mit ähnlichem Wortlaut zugeschickt, sie würden jetzt dann wirklich was manchen, schlugen mir eine noch niedrigere Ratenzahlung vor, auf dieses Schreiben müsse ich nicht reagieren, es reiche aus, wenn ich einfach eine Zahlung tätigen würden, denn damit gelte das Angebot als akzeptiert. Den Text kannte ich schon, hab mir gedacht, dass ich diesen Mahnbescheid vom Gericht erst mal bekommen will und dass ich erst mal sehen werde, was weiterhin passiert. So und jetzt kommts:
Ein paar Tage später, 2 oder 3, Anfang Juni 2009 überweist mir die Kohl KG 1 Cent. Im ersten Augeblick dachte ich mir: “Hm, was wollen die damit denn bezwecken?!” bis ich, glaube ich, auf den Trichter gekommen bin: Die überweisen mir nen Cent, ich überweise den zurück und habe damit das oben genannte Angebot gnadenlos akzeptiert. Würde ich nun etwas dagegen machen wollen, müsste ich ein Verfahren einleiten und hätte schlechtere Karten und höhere Kosten und nicht die Kohl KG. Wenn die “Füchse” sind, dann bin ich der Rudelführer. So bekommt Ihr mich sicher nicht. Ich weiß selbst, dass man jede Überweisung innerhalb einer gewissen Frist wieder rückgängig machen kann. Also selbst wenn es sich um einen Fehler von Seiten der Kohl KG handeln sollte, dann trage ich nicht die Verantwortung für die Unfähigkeit derer Buchhaltung.

Ich bin mir sicher, dass es spannend bleibt… mehr dazu, wenn es etwas neues gibt.

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2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Bei Kabel Deutschland scheint intern alles automatisiert abzulaufen und es gibt an keiner Stelle großartig Möglichkeiten, das jemand manuell etwas geradebiegt. Habe schon von einigen dieser Fälle gehört… Wenn du das ganze nun schon veröffentlicht hast, wende dich doch damit mal kurz an Pressestelle von Kabel Deutschland und frage nach, wie so etwas passieren kann.
    Die Geschichte mit dem Cent von Kohl KG ist aber wirklich der Hammer, das habe ich noch nicht gehört. Die Tatsache, das bisher jedoch kein Mahnbescheid kam, zeigt ja, dass denen schon bewußt sein muss, das sie auf diesem Wege nix bekommen werden… Und Kabel Deutschland ist (noch) keine AG. Die korrekte Bezeichnung lautet: Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG ;-)

    Ich bin gespannt wie es weitergeht und hoffe, das die Kohls endlich Ruhe geben.

  2. Mal wieder ein kurzes Update von meiner Seite:

    Mittlerweile wurde ich noch zwei mal angeschrieben, nachdem ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid mit einem Einspruch reagiert habe.

    Das erste und das zweite mal mit dem freundlichen Hinweis, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid die Kosten erhöhen würde und, dass ich nicht einfach wiedersprechen könnte, wenn ich nicht genügend Geld hätte. Man wäre ja auch mit einer Ratenzahlung von 20 EUR zufrieden und ich sollte doch bitte den Gerichtlichen Mahnbescheid wiederrufen.
    Wieder wurde von der Kohl KG ignoriert, dass ich einen Anwalt habe, wieder wurde ich angeschrieben und nicht er, obwohl er für beide “Fälle” das Mandat schriftlich zugesprochen bekommen hat.

    Mir ist die Masche der Kohl KG langsam klar und es verdeutlicht sich von Anfang an, dass die Kohl KG nur daran interessiert war / ist, die zahlungsunwilligen Bürger einzuschüchtern, bis diese dann doch bezahlen.
    Bislang habe ich noch niemanden kennengelernt, gegen den geklagt worden ist, sofern der Grund einer Vertragskündigung / Zahlungsverweigerung absolut begründet ist.

    Angeblich wurde der “Fall” einem Anwalt vor Ort ergeben, aber ich wette, dass die Kohl KG nicht dazu in der Lage ist, alle von mir zugesannten Unterlagen beizubringen, geschweige denn, deren Vorgehen zu rechtfertigen. Dies ist nun schon wieder 2 1/2 Monate her, passiert ist nichts. Herr, lass noch 1 1/2 Jahre vergehen, dann ist die ganze Sache sowieso vom Tisch.

    Wenn notwendig, werde ich auch den Verbraucherschutz einschalten und zumindest über alles noch genauer informieren. Ich hatte bereits Kontakt mit dem Verbraucherschutz. Und sollte es hier in Schwäbisch Hall tatsächlich zu einer Verhandlung deswegen kommen, werde ich mich darum kümmern, dass ausreichend Presse vor Ort ist, damit diese Vorgehensweisen von Kohl KG und Kabel Deutschland mal publik werden. Man sollte sich einfach nicht alles gefallen lassen!

    Ich werde wieder berichten, wenn es was neues gibt.

Antworten auf “Kabel Deutschland und die Kohl KG”

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